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Wir lassen Sie nicht allein

Als pflegebedürftige Person oder deren Angehörige haben Anspruch auf eine kostenlose und umfassende Beratung, denn die Sachverhalte und Optionen sind komplex. Unsere Expert:innen der Evangelischen Sozialstation Karlsruhe können Sie über die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten der häuslichen Pflege informieren und beraten.
Dabei bieten wir Beratungseinsätze nach §37,3 SGB XI an, die für Personen, die Pflegegeld beziehen, gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wir führen das Gespräch online per Videocall oder kommen gern zu Ihnen nach Hause für das Beratungsgespräch. Sprechen Sie uns an.

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Beratungsbesuch

Beratungsbesuche nach §37.3

Menschen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze wahrzunehmen.
Diese Beratungen führen wir gern mit Ihnen durch.

Ein Mann hält die Hand einer Frau und küsst diese. Das symbolisiert Hilfe und Unterstützung.

FAQ Beratungseinsatz § 37,3 SGB XI

Erste Fragen und Antworten

Wer Hilfe braucht, hat viele Fragen. Wir beraten Sie gern und nehmen uns Zeit für Sie. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu den Beratungseinsätzen nach § 37,3 SGB XI

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (oder Qualitätssicherungsbesuch) ist ein regelmäßig stattfindender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden.

Durch regelmäßige Beratungsbesuche erhalten pflegende Angehörige für den herausfordernden Pflegealltag Ratschläge und Tipps. Ebenso wird überprüft ob die Pflege sichergestellt ist.

Jeder Pflegebedürftige hat einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Ab Pflegegrad 2 sind diese verpflichtend.

Der Beratungseinsatz wird bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 zweimal im Jahr, also alle sechs Monate durchgeführt. Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 erfolgt der Beratungsbesuch alle drei Monate, also viermal im Jahr.

Bei Bedarf können zwei weitere Beratungsbesuche pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Unser Team aus engagierten Mitarbeitenden kommt zu Ihnen nach Hause und führt mit Ihnen und Ihren Angehörigen den Beratungseinsatz durch. Anschließen wird der Nachweis, dass die Beratung stattgefunden hat, direkt an Ihre Pflegekasse übermittelt.

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse, mit der die Evangelische Sozialstation Karlsruhe direkt abrechnet. Ihnen entstehen durch die Beratung keine weiteren Kosten.

1. Die Pflegeversicherung weist schriftlich darauf hin, dass eine Pflicht zum Beratungseinsatz besteht.
2. Sollte die Frist verstrichen sein (je nach Pflegegrad Ende jedes Quartal oder Ende jedes Halbjahrs), droht eine Kürzung des Pflegegelds um 50 Prozent. (Bei Wiederholung besteht auch die Gefahr, dass das Pflegegeld komplett wegfällt.)