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FAQ: Häufige Fragen Zur Ambulanten Pflege

Das Thema „Pflege zuhause“ ist ein kompliziertes Thema, das sicherlich auch bei Ihnen Fragen aufwirft. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen in unserem FAQ zusammengefasst.

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Ein Mann hält die Hand einer Frau und küsst diese. Das symbolisiert Hilfe und Unterstützung.

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege in Karlsruhe

Selbstverständlich sind wir auch schon an Ihrer Seite auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben. Eine Krankenpflegeleistung wie z. B. ein Wundverband oder eine Injektion ist immer unabhängig von jeder Pflegeeinstufung. Hierfür muss eine ärztliche Verordnung vorliegen

Ohne Pflegegrad handelt es sich bei Pflegeleistungen um Privatleistungen, deren Kosten in jedem Fall selbst getragen werden müssen.

Um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diesen können Sie entweder persönlich dort abholen oder Sie lassen sich das Formular einfach zuschicken. Alternativ bieten die meisten Kassen auf ihren Websites das Formular auch in digitaler Form zum Herunterladen an. Dieses reichen Sie dann ausgefüllt bei Ihrer Pflegekasse ein, die sich dann bei Ihnen zum weiteren Vorgehen meldet. In der Regel folgt die Begutachtung Ihres Angehörigen durch den Medizinischen Dienst (MD), oder bei privatversicherten Personen Medicproof, um den Pflegegrad festzustellen.

Wir sind von Anfang an für Sie da. Wir unterstützen Sie bereits aktiv bei der Bewältigung der Anträge (bei Ein- wie auch Höherstufung). Ebenso sind wir auf Wunsch bei dem Besuch der Gutachter an Ihrer Seite. Bei Fragen zum Widerspruch stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Der Gesetzgeber unterstützt Sie finanziell, sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde. Allerdings werden nicht immer die gesamten Kosten übernommen, ein anfallender Eigenanteil muss stets vom Pflegeempfänger bzw. den Angehörigen übernommen werden. Gern beraten wir Sie jederzeit persönlich zu den konkreten Kosten im Einzelfall.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@evsozka.de oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0721 9884300 (Karlsruhe) oder 07255 6425 (Graben-Neudorf).

Es kann vorkommen, dass die durch den Pflegegrad abgedeckten Leistungen nicht ganz ausreichen und Sie zusätzliche Zeiten für die Unterstützung, Betreuung und Begleitung Ihres Angehörigen benötigen. Hierfür sieht der § 45b die sogenannten „Entlastungsleistungen“ vor – ein monatlicher Pauschalbetrag von 131 € zusätzlich zu Ihrem Pflegegrad.

Besprechen Sie Ihre Wünsche einfach ganz offen mit uns.

Unser Rufbereitschaftsdienst ist 7 Tage lang rund um die Uhr mit einer examinierten Fachkraft besetzt, die im pflegerischen Notfall jederzeit zur Stelle ist.

Im Pflegefall stehen Ihnen Leistungen zu, die von der Pflegekasse in zwei Kategorien unterteilt werden: Sachleistungen und Geldleistungen. Unter Sachleistung versteht die Kasse aber nicht etwa Gegenstände, Hilfsmittel u. ä., sondern den Geldbetrag, der direkt an den Pflegedienst gezahlt wird. Geldleistungen hingegen sind der Teil, den Sie als selbst pflegender Angehöriger ausgezahlt bekommen. Unter Kombinationsleistung versteht man also, wenn Sie einen Mix aus diesen Angeboten wählen – sprich teils selbst pflegen und teils den Pflegedienst beanspruchen. Eine konkrete Berechnung, wie sich Sach- und Geldleistungen verteilen, besprechen wir mit Ihnen individuell.

Beides sind Leistungen für pflegende Angehörige, die ihnen ermöglichen, das Haus zu verlassen, ohne sich Sorgen machen zu müssen. Im Falle der Verhinderungspflege können Sie einen Pflegedienst beschäftigen, oder auch Freunde und Bekannte, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt sind. Oder Sie entscheiden sich für die stationäre Kurzzeitpflege. Sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege werden auf Antrag gewährt; auch bei diesen Formalitäten, dem ungeliebten Papierkram, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern.