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Häusliche Krankenpflege

Unter medizinischer Fachpflege oder auch häuslicher Krankenpflege versteht man medizinische Tätigkeiten, die von examinierten Fachkräften durchgeführt werden müssen. Diese werden von einem Haus- oder Facharzt per Verordnung delegiert.

Vom Profi versorgt

Medizinische Fachpflege

Hierunter versteht man Leistungen, die von Ihrem Hausarzt verordnet werden können, zum Beispiel:

  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
  • Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
  • Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung

Die medizinische Behandlungspflege wird über ein Verordnung vom Arzt delegiert und umfasst alle Tätigkeiten, die nur Fachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchführen.

Die Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung Ihres Arztes gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt von Ihrem Gesundheitszustand nach den zwei Wochen ab und muss medizinisch begründet werden.

Das gilt es zu beachten:

  • Vor Beginn der Versorgung muss die Datenschutzverordnung von Ihnen unterzeichnet sein.

  • Die Verordnung darf nicht älter als 3 Tage sein.

  • Das Ausstellungsdatum der Verordnung darf nicht nach dem Datum des ersten Hausbesuches liegen.

  • Eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse wird von uns beantragt.

Häusliche Krankenpflege – einfach erklärt

Wer bezahlt die Häusliche Krankenpflege?
Den größten Teil der Kosten für die Behandlungspflege bzw. die Häusliche Pflege übernehmen die Krankenkassen. Volljährige Versicherte müssen für höchstens 28 Kalendertage im Jahr Zuzahlungen leisten. Diese belaufen sich auf maximal 10 Euro pro Tag. Für chronisch Kranke gibt es eine Höchstgrenze. Diese Belastungsgrenze liegt bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Eine Zuzahlungsbefreiung muss bei der Krankenkasse gestellt werden.
Wenn Sie privat versichert sind gehen Sie je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, die Kosten werden in der Regel aber auch von privaten Krankenkassen übernommen.

Wie erhalte ich die Leistungen der Ev. Sozialstation Karlsruhe?
Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, hat in der Regel bereits der Soziale Dienst der Krankenhäuser oder Sie selbst Kontakt mit uns aufgenommen. Am Tag Ihrer Entlassung rufen Sie uns an, und zeitnah sind unsere Teams für Sie im Einsatz. Sie übermitteln uns Ihre Verordnung, und wir übernehmen die Betreuung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Welche Vorteile hat die Häusliche Krankenpflege?
Sie müssen Ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen und werden medizinisch und menschlich gut versorgt von unseren Mitarbeiter:innen.

Was ist der Unterschied zur Ambulanten Pflege bzw. Grundpflege?
Die Behandlungspflege bzw. Häusliche Krankenpflege umfasst alle Leistungen, die ausschließlich von examinierten Fachkräften durchgeführt werden dürfen. Dazu gehört die z.B. die Wundversorgung oder Injektionen. Die Grundpflege bzw. Ambulante Pflege umfasst alle regelmäßigen und wiederkehrenden Leistungen wie Ernährung oder Körperpflege, usw.