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Nachbarschaftshilfe

Wer kann Nachbarschaftshilfe erhalten

Nachbarschaftshilfe kann jeder erbitten, der ein entsprechendes Angebot in seinem Umfeld hat. Verfügt man über einen Pflegegrad, mind. Pflegegrad 1, lassen sich monatlich 131 € Entlastungsbetrag für die entsprechenden Hilfsangebote einsetzen. Der Träger der Nachbarschaftshilfe muss in diesem Fall von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen die Hilfeleistungen nur, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Privat versicherten Pflegebedürftigen steht nach Antrag ein weiterer Weg offen: Übernimmt ein Nachbarschaftshelfer Betreuungsleistungen, zahlt die private Pflegeversicherung dafür bis zu 131 € im Monat. In diesem Fall muss der Nachbarschaftshelfer von der privaten Pflegekasse als solcher anerkannt sein.

Nachbarschaftshilfe bei uns

Die Evangelische Sozialstation bietet Ihnen auch die Vermittlung der Evangelischen Nachbarschaftshilfe an. Innerhalb des hauswirtschaftlichen Versorgungsbereichs steht Ihnen dabei eine Vielzahl von Hilfestellungen zur Verfügung, wie beispielsweise Unterstützung beim Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Betretung . Die Evangelische Nachbarschaftshilfe ist darauf ausgerichtet, Ihnen im Alltag praktische Hilfe anzubieten und Sie bei diesen Aufgaben zu entlasten.

Anfahrt

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Ansprechpartnerin

Angelika Käßhöfer
Pflegedirektorin Ev. Sozialstation Karlsruhe

Herrenalber Str. 45
76199 Karlsruhe

Tel: 0721 988430-0
E-Mail: info@evsozka.de