Gut zu wissen
Der Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen der Grade 1-5 zu, die zuhause versorgt werden.
Entlastungsleistungen
Menschen, die als Pflegeperson Verantwortung für einen zu Pflegenden übernehmen sind in einer immer älter werdenden Gesellschaft ein wichtiger Faktor der gesellschaftlichen Stabilität. Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen vor. Eine davon ist die Möglichkeit sich im Pflegealltag zu unterstützen. Gerne übernehmen wir z.B. die Betreuung zur Entlastung. Die Entlastungskräfte kommen zu Ihnen nach Hause und sind in der Zeit der Abwesenheit Ihrer Angehörigen für Sie da.
Das sagt die Gesetzgebung:
- 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen können zusätzlich für Entlastungsleistungen genutzt werden
- niederschwellige Angebote wie Beschäftigungs- oder Bewegungsgruppen dürfen geltend gemacht werden
- Nicht genutzte Beträge können angespart werden