Gut zu wissen
Werden die jährlichen Mittel für die Kurzzeitpflege nicht in vollem Ausmaß genutzt, können sie bis zur Höhe von 806,- Euro für die Verhinderungspflege zusätzlich genutzt werden.
Verhinderungspflege
Wer von pflegenden Angehörigen zu Hause betreut wird hat unter bestimmten Voraussetzungen Ansprung auf Verhinderungspflege. Betreut Sie ihr Angehöriger beispielsweise sechs Monate oder länger, kann er in Urlaub gehen. Die Evangelische Sozialstation kann als Vertretung zur Verfügung stehen. Wir springen auch gerne ein, wenn Ihr Angehöriger Sie einmal nicht pflegen kann – weil er krank geworden ist oder aus einem anderen Grund verhindert ist.
Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt Ihre Pflegeversicherung. Dies sind bis zu 1.612 Euro im Jahr. Die Voraussetzung ist ab Pflegegrad 2 gegeben. Die Antragstellung erledigen wir gerne gemeinsam. Sollte in einer anderen Pflegesituation die Möglichkeit der stationären Kurzzeitpflege eine bessere Vertretungsmaßname für Sie sein, unterstützen wir auch bei der Vermittlung in einen entsprechenden Aufenthalt.