27.10.2026

Pflegereform: Warum wir uns einmischen und was wir erreicht haben

Das Pflegeneuordnungsgesetz verändert die Pflege in Deutschland grundlegend. Für die Menschen, die wir begleiten, für ihre Familien und für unsere Mitarbeitenden steht viel auf dem Spiel. Deshalb hat sich die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe der Ev. Sozialstation Karlsruhe in den vergangenen Wochen intensiv in die politische Debatte eingebracht, mit Erfolg, aber noch nicht am Ziel.

Die Pflegeversicherung braucht Geld, und die Bundesregierung will sparen. Im Juni legte das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Entwurf vor, das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Er enthielt Einschnitte, die uns als Träger existenziell getroffen hätten: Die Refinanzierung tariflich und kirchlich vereinbarter Löhne sollte für vier Jahre gedeckelt werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen hätten länger auf Zuschüsse zu ihrem Eigenanteil warten müssen. Pflegende Angehörige hätten weniger Rentenbeiträge und in den ersten Monaten nur das halbe Pflegegeld erhalten.

Was wir getan haben

Wir haben früh gehandelt und auf vielen Ebenen zugleich.
Wir haben die Entwürfe im Detail ausgewertet und für unsere Mitarbeitenden, für Politik und Kommunen verständlich aufbereitet. Wir sind mit der Presse ins Gespräch gegangen und haben in den Badischen Neuesten Nachrichten deutlich gemacht, was die Pläne für Karlsruhe bedeuten.
Vor allem aber haben wir das persönliche Gespräch gesucht. Unser Anliegen hat Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bis in die höchsten Ebenen der Bundes- und Landespolitik erreicht. Wir standen im direkten Austausch mit der Spitze der kommunalen Spitzenverbände, mit Oberbürgermeistern und mit der Stadt Karlsruhe. Viele dieser Gespräche laufen weiter, weitere Treffen sind vereinbart. Unsere Erfahrungen aus der Praxis haben wir auch in unsere Fach- und Spitzenverbände eingebracht. Uns ist dabei beides wichtig: eine tragfähige Finanzierung der Pflege, für die wir uns seit Jahren mit Vorschlägen für mehr Effizienz einsetzen, und der Blick auf die Folgen für die Pflege zu Hause.

Was erreicht wurde

Am 30. September hat das Bundeskabinett eine überarbeitete Fassung beschlossen. Wichtige Kürzungen sind darin nicht mehr enthalten:
  • Tariflich und kirchlich vereinbarte Löhne bleiben refinanzierbar. Für uns und viele andere gemeinnützige Träger war das existenziell. Es sichert faire Bezahlung und damit gute Pflege.
  • Die längeren Wartezeiten auf die Zuschläge im Pflegeheim sind gestrichen.
  • Das halbierte Pflegegeld und die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind vom Tisch.
Diese Erfolge sind das Ergebnis vieler Stimmen aus Praxis, Verbänden und Kommunen. Dass wir unseren Teil dazu beitragen konnten, zeigt: Einmischung lohnt sich.

Unsere Kampagne „Die vergessene Säule der Pflege“

Gute Pflege ruht auf drei Säulen: den Angehörigen, den Pflegeheimen und der professionellen Unterstützung zu Hause durch ambulante Dienste und Tagespflege. In der öffentlichen Debatte kommt diese dritte Säule kaum vor. Genau sie schwächt der aktuelle Entwurf:
  • Das neue Sozialraumbudget, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzt, darf nicht mehr für ambulante Pflegedienste und Tagespflege genutzt werden.
  • In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag ganz weg.
  • Die Verhinderungspflege entfällt als eigene Leistung, das Budget für Kurzzeitpflege wird kleiner.
  • 2028 werden die Leistungen der Pflegeversicherung nicht an die Kosten angepasst.
Wir wissen, dass gespart werden muss. Aber nicht so. Diese Kürzungen verschieben Kosten nur: zu den Kommunen, zu den Trägern und vor allem zu den Familien. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass dem Arbeitsmarkt 2045 bis zu 229.000 Vollzeitstellen fehlen könnten, weil Angehörige pflegen und beruflich kürzertreten. Professionelle Entlastung zu Hause ist deshalb keine Nebensache. Sie ermöglicht vielen Angehörigen überhaupt erst, berufstätig zu bleiben.
Um auf diese Lücke aufmerksam zu machen, haben wir die Kampagne „Die vergessene Säule der Pflege“ gestartet, mit Plakaten, Videos und zwei eigenen Songs. Das Diakonische Werk Baden hat die Kampagne aufgegriffen und an seine Mitglieder weitergegeben. In den sozialen Medien führen wir die Fachdebatte mit Verbänden, Kostenträgern und Wissenschaft. Unsere Forderungen an den Deutschen Bundestag:
  1. Sozialraumbudget für ambulante Dienste und Tagespflege öffnen
  2. Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 erhalten
  3. Verhinderungspflege als flexibles Jahresbudget sichern

Wie es weitergeht und was das für Sie bedeutet

Jetzt berät der Bundestag. Entschieden ist damit noch nichts. Ob das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, entscheidet sich faktisch erst am 18. Dezember im Bundesrat. Ruft er den Vermittlungsausschuss an, verzögert sich das Verfahren. Bleibt es beim Zeitplan, liegen zwischen der letzten Entscheidung und dem Inkrafttreten nur 14 Tage. Für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen ist das eine sehr kurze Zeit, um sich auf die Änderungen einzustellen.

Bis dahin setzen wir uns weiter für Verbesserungen ein. Zugleich bereiten wir uns als Unternehmen vor, damit die Menschen, die uns anvertraut sind, auch nach der Reform gut versorgt bleiben.
Sie sind pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen und fragen sich, was sich für Sie ändert? Sprechen Sie uns an. Unsere Sozialstation, unsere Tagespflegen und unsere Einrichtungen beraten Sie gern. Wer überlegt, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu beantragen, sollte sich möglichst bald beraten lassen.
Ihre Geschäftsführung der Ev. Stadtmission Karlsruhe und der Ev. Sozialstation Karlsruhe